Preis

Der Preis pro Wort variiert je nach Komplexität des Textes und notwendigen Recherchen (z.B. Aufsuchen von publizierten Zitaten in der Zielsprache) zwischen 0,14 und 0,16 Euro.

Bei Lektoratsarbeiten erfolgt die Preisberechnung nach einem Stundensatz, der je nach Komplexität des Textes zwischen 35 und 40 Euro liegt.

Die Berechnung des Preises von Übersetzungen erfolgt nach Anzahl der produzierten Worte, d.h. Anzahl der Worte in der Zielsprache. Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische kann üblicherweise davon ausgegangen werden, dass sich die Wortanzahl etwas verringert, bei Übersetzungen ins Deutsche steigt sie hingegen erfahrungsgemäß. Der ungefähre Preis kann jedoch aus der Wortzahl des Originaldokuments errechnet werden.

Diese Preise setzen voraus, dass der zu bearbeitende Text in elektronisch les- und beschreibbarer Form geliefert wird (Open Office oder Microsoft Word-Format). Bei anderen Formen (Druck, pdf, Weblink) wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung vereinbart.

Bei extrem knappen Abgabeterminen oder Wochenendarbeit wird der Zusatzaufwand verrechnet. Auch dies wird bei Auftragserteilung gesondert vereinbart.

Abgabetermine, Zeitaufwand

Bei Auftragserteilung wird ein Abgabetermin vereinbart. Durch frühzeitige Anfrage kann vermieden werden, dass die Abgabetermine zu knapp kalkuliert werden. Insbesondere bei längeren Texten (über 5 Seiten) sollte eine kurze vorherige Abklärung erfolgen, ob die Übersetzung innerhalb der vorhandenen Frist möglich ist.

Als ungefährer Indikator kann für einzelne Aufträge ein tägliches Pensum von ca. 2000 Worten berechnet werden, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass die Qualität Ihrer Übersetzung profitiert, wenn Sie etwas mehr Zeit veranschlagen.

Arbeitsweise, Prozess

Grundsätzlich wird nach Auftragserteilung und Übergabe des Dokuments mit der Übersetzung begonnen. Gerade bei komplexen fachlichen Texten können Rückfragen bzw. inhaltliche Klarstellungen notwendig sein, dafür sollte ein/e Ansprechpartner/in benannt werden.

Prinzipiell werden bei Übersetzungen ins Deutsche die neuen Rechtschreibregeln angewandt. Bei Übersetzungen ins Englische wird die britische Schreibweise verwendet, falls nicht anders vereinbart.

Originaldokument: Die Übersetzerin weist auf Fehler bzw. Unklarheiten im Original hin.

Zitate: Zitate werden im Normalfall - so vorhanden - in der jeweiligen Zielsprache aufgesucht, bzw. es wird überprüft, ob eine solche Übersetzung existiert. Da dies ein erheblicher zusätzlicher Aufwand sein kann, wird dieser jedoch auch verrechnet.

Besprechung des Ergebnisses/ Überarbeitung: Sowohl bei Lektorat als auch bei Übersetzungen besteht die Möglichkeit einer Besprechung des Ergebnisses mit der Übersetzerin und einer allfälligen Überarbeitung.

Urheberrecht

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Klärung der Urheberrechtsfragen über den Ausgangstext beim Auftraggeber/ bei der Auftraggeberin. Es wird daher davon ausgegangen, dass der/die Auftraggeber/in über alle Rechte an dem zu übersetzenden Material verfügt, und dass die Übersetzung des Materials durch die Übersetzerin keinerlei bestehende Urheberrechte verletzt.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Übersetzerin nach § 5 Abs. 1 UrhG ein eigenständiges Urheberrecht am übersetzten Werk erwirbt. Der/die Auftraggeberin erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Zweck der Übersetzung entsprechen.